S und G Jahrbuch 2013

140 rh. 13.2.1945: Feuersturm auf Dresden. Deutschland liegt militärisch schon völlig am Boden. Dennoch werfen die Engländer unter der Leitung des Luftmarschalls Arthur Harris Sprengbomben und 700.000 Brandbomben auf die mit Flüchtlingen überfüllte Stadt. „Die Deutschen aus Breslau braten!“ lautet die Anweisung Churchills. Mindestens 135.000 unschuldige und wehrlose Zivilisten verglühen bei lebendigem Leibe. Ein Großteil der Überlebenden wird schwer traumatisiert. Zum Gedenken an die Bombenopfer findet nun seit Jahren jeweils am 13. Februar in Dresden ein Trauermarsch statt, seit 2012 organisiert vom parteiunabhängigen „Aktionsbündnis gegen das Vergessen“. Nachdem die Zahl der Teilnehmer, aus sämtlichen Gesellschaftsschichten zusammengesetzt, auf ca. 8.000 anstieg, mobilisierte die sogenannte „antifaschistische“ Szene bundesweit gegen das Dresden-Gedenken, das fortan von einem zunehmenden Terror angereister Krawallmacher von links überschattet wurde, sodass es 2013 nur noch einige hundert „Hartgesottene“ wagten, sich am Trauermarsch zu beteiligen. Denn die Teilnehmer wurden nicht nur als Nazis beschimpft, sondern mussten auch damit rechnen, sowohl mit Steinen und Flaschen beworfen, als auch polizeilich registriert zu werden. Erstaunlich: Keiner der politisch Verantwortlichen zeigte sich beunruhigt aufgrund der Gewalttätigkeit mancher Gruppierungen oder wegen Transparenten mit Parolen wie: „Bomber Harris, do it again!“* bzw. „Alles Gute kommt von oben.“ Auch Feuerwerke, die zur Verherrlichung der anglo-amerikanischen Bombardierung veranstaltet wurden, boten offiziell keinen Anlass zur Kritik. Einziges Fazit von Dresdens Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) im Interview mit der „Sächsischen Zeitung“: „Ziel muss es sein, dass es in der Gesellschaft keinerlei rechtes Gedankengut mehr geben darf.“ **Welcher Art Gedankengut entspringt denn die Befürwortung, diese grausame Auslöschung von Teilen des eigenen Volkes zu verherrlichen? *„Bomber Harris, tu es noch einmal!“ **National-Zeitung, Nr. 9/2013, 63. Jhrg., S.4 : „Gegen 22.25 Uhr war Dresden faktisch wieder nazifrei.“ Ausgabe 69/13 S&G Hand-Express ap. Aus einem Artikel der „Welt“ geht hervor, dass das Deutsche Rote Kreuz (DRK) auf den mehrfachen Kindesmissbrauch in einer Elmshorner Kita reagiert hat, indem ein „Schutzkonzept vor sexueller Gewalt und Missbrauch“ entwickelt wurde. Das Pilotprojekt, das landesweit einmalig ist, betrifft 1.365 Kinder aus den 17 Kitas des DRK im Kreis Pinneberg. Das Hauptanliegen ist, den Kindern der Einrichtungen einen altersgerechten (!) Umgang mit der eigenen Sexualität zu vermitteln. „Die Kinder sollen ein positives Körpergefühl bekommen, sinnliche Wahrnehmungen erleben und lernen, offen über ihre Gefühle zu sprechen,“ sagt Kita-Leiterin Sabine Goetz aus Moorrege. Daher erlauben die Mitarbeiter den Kindern Neugierspiele und leiten Körpererforschungsspiele an, auch in unbekleidetem Zustand. Mit systematischer Frühsexualisierung vor pädophilen Übergriffen zu schützen, gleicht jedoch eher dem Versuch, einen Hausbrand mit Benzin löschen zu wollen. Wenn der Wolf im Schafspelz eines „Präventionsprogramms“ daherkommt, muss man ihm sogar ganz besondere Arglist unterstellen – schließlich scheut er nicht davor zurück, Kita-Mitarbeiter für das genaue Gegenteil von Schutz zu instrumentalisieren. So stellt sich die Frage: Wer sind eigentlich die treibenden Kräfte dahinter? Da mittlerweile immer mehr zutage tritt, dass gerade in den obersten Rängen von Politik und Justiz Pädophile sitzen, liegt der Verdacht nahe, dass hinter diesen sogenannten „Schutzkonzepten“ letztendlich dieselben Leute stecken, die sich an den Kindern vergehen. Quellen: „Die Welt“, 15. August 2013, „Schutz vor sexuellem Missbrauch“ www.klagemauer.tv/?a=showportal& keyword=bildung&id=384 www.klagemauer.tv/?a= showmediacomment&blockid=59 www.klagemauer.tv/?a=showportal&k eyword=rechtundunrecht&id=599 Aus dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland: § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen. (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (...) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet. (6) Der Versuch ist strafbar (…) Quelle: www.dejure.org/ gesetze/StGB/176.html 6FKOXVVSXQNW ƔZur Erinnerung: „Interessiert die Jugend für Sex und ihr bekommt sie ohne Schwierigkeiten in eure Gewalt.“ Lenin „Bomber Harris, do it again!“ Quellen: www.jlosachsen.de/index.php? option=com_content&task= view&id=202&Itemid=1 www.mmnews.de/ index.php/etc/9477-dresden-warum Buch von Dr. Wolfgang Schaarschmidt: „Dresden 1945 – Dokumentation der Opferzahlen“ „Der Kopf ist rund, damit das Denken jederzeit seine Richtung ändern kann.“ von unbekannt Frühsexualisierung in DRK-Kitas soll vor sexuellem Missbrauch schützen

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