S und G Jahrbuch 2015

DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME timme egenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Wenig Gehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G 61 bm. In den meisten Kantonen wurde die Erbschaftssteuer für direkteNachkommen abgeschafft. Nun soll sie durch die Erbschaftssteuer-Initiative am 14. Juni 2015 in der Schweiz wieder eingeführt werden. Erbschaften an die eigenen Kinder würden dann gleich besteuert wie jene an entfernte Verwandte oder Fremde. Das widerspricht dem Verfassungsziel der Familienförderung. Das vererbte Geld wurde zudem bereits zu Lebzeiten als Einkommen und jedes Jahr als Vermögen versteuert. Mit welcher Rechtfertigung der Staat im Todesfall ein drittes Mal zugreifen soll, ist äuEin weiterer Baustein zum Umbau der Gesellschaft?! juh. Zur bevorstehenden Abstimmung über eine Erweiterung der künstlichen Fortpflanzung tauchen folgende Grundsatzfragen auf: Weshalb braucht es für kinderlose Paare eine Anpassung des Gesetzes? Eine Anpassung, die nur durch ein äußerst fragwürdiges Verfahren ermöglicht wird? Wer kann es denn schon verantworten, dass bis zu 40 gezeugte „Geschwister“ für ein Kind geopfert werden müssen? Ist das neue Gesetz damit nicht eher ein Rückschritt? Und gibt es rein statistisch überhaupt so viele unfruchtbare Paare mit Kinderwunsch, denen mit den bisherigen Möglichkeiten der künstlichen Fortpflanzung nicht geholfen werden konnte? Deshalb fragt sich der mündig mitdenkende Bürger, ob mit dem neuen Artikel schon einmal vorsorglich Gesetze geschaffen werden sollen für solche Paare, denen naturgemäß keine Kinder geboren werden können. Das meint z.B. gleichgeschlechtliche Paare. In Anbetracht der global vorangetriebenen Genderbewegung tut sich hier nämlich ein stetig wachsender Bedarf auf. Ein „Ja“ zur Änderung der Bundesverfassung würde nicht nur bedeuten, dass Wissenschaftler Forschungen an Embryos, also Menschen in der frühesten Form, durchführen dürfen. Ein „Ja“ bedeutet auch, dass unsere gesellschaftliche Entwicklung sich grundsätzlich weiter unnatürlich abwärts entwickelt. Es ist ein „Ja“ zu gravierenden Konsequenzen und Problemen, die bereits jetzt ihre Schatten vorauswerfen. Deshalb „Nein“ zur PID am 14. Juni 2015! [2] INTRO Wir leben in einer Zeit, in der das Schwache und Wehrlose immer wieder den Interessen einzelner Gruppierungen zum Opfer fällt. Nehmen wir als Beispiel die bevorstehende Abstimmung in der Schweiz über eine Erweiterung der künstlichen Fortpflanzung mit der Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Sollte die Verfassungsänderung am 14. Juni angenommen werden, kann künftig im Labor entschieden werden, ob Menschen mit Behinderungen geboren oder ausselektioniert, das heißt, entweder vernichtet oder zu Forschungszwecken missbraucht werden können. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie das Wohl der Schwachen (in diesem Fall der Embryos) profitorientierten oder anderen Interessen zum Opfer fällt. Sei es die Verbreitung des Wolfes und des Bären im Berggebiet oder die finanzielle Ausbeutung des Volkes durch immer neue Steuern und Abgaben; eines haben alle diese Ungerechtigkeiten gemeinsam: Am allerschlimmsten trifft es immer die Schwachen und Wehrlosen. Damit dies nicht so bleiben muss, geben wir in dieser Ausgabe den Schwachen und Unterdrückten eine Stimme. Lassen wir es zu, dass sie zu unserem Herzen reden dürfen! Die Redaktion (brm./ft.) Wer profitiert wirklich von der Präimplantationsdiagnostik (PID)? rg. Am 14. Juni 2015 stimmt das Schweizer Volk über eine Verfassungsänderung ab, die eine Erweiterung der künstlichen Fortpflanzung mit der Einführung der PID bezweckt. Mit dieser genetischen Untersuchung werden künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Abnormitäten untersucht. Nur Embryonen, welche die Anforderungen der Fortpflanzungsmedizin erfüllen, werden in die Gebärmutter eingepflanzt oder auf Vorrat tiefgefroren. Die „fehlerhaften und überzähligen Embryonen“ werden vernichtet oder für die Forschung freigegeben. Die Fortpflanzungsmedizin verspricht sich durch die PID erhöhte Erfolgschancen bei der Behandlung kinderloser Paare. Verschiedene Studien belegen jedoch, dass die Erfolgsaussichten bei einer künstlichen Befruchtung wesentlich niedriger sind, wenn die Embryonen vorher genetisch untersucht wurden. Durch die Chromosomenuntersuchung werden zwei von fünf Embryonen so stark verletzt, dass sie sich nicht mehr erfolgreich in der Gebärmutter einnisten können. Abgesehen von der erschreckenden Tatsache, dass mit einer Zulassung der PID künftig imLabor über Leben oder Tod entschieden werden soll, fragt man sich, wer eigentlich an so viel überflüssigem „Menschenmaterial“ interessiert ist? Macht sich hier die Fortpflanzungsindustrie die Not von kinderlosen Paaren zunutze, um mit der PID ein Millionengeschäft* zu tätigen?[1] Quellen: [1] www.nein-zur-pid.ch/nutzen-der-pid-fuer-kinderlose-paare-wissenschaftlich-nicht-erwiesen/ | http://jugendundfamilie.ch/hintergrundthemen.html | Bulletin: Jugend & Familie, Ausgabe Mai 2015/ Nr. 5 | [2] www.human-life.ch/newsdetails.php?recordID=178 | Medienmitteilung des Nationalen Komitees „NEIN zur PID“: „Nutzen der PID für kinderlose Paare wissenschaftlich nicht erwiesen.“ | Fortsetzung Seite 2 Familien- und KMU*-feindliche Erbschaftssteuer *kleine und mittlere Unternehmen *Der Bundesrat und Gesundheitsminister Alain Berset geht davon aus, dass eine PID in der Schweiz 5.000 bis 10.000 Franken kosten würde. ßerst fraglich. Auch für Gewerbeund Landwirtschaftsbetriebe wäre die neue Steuer katastrophal. Ein großer Teil der KMU wäre nicht in der Lage, eine 20-prozentige Erbschaftssteuer zu bezahlen. Damit würde dieWeitergabe von vielen FamilienunternehAusgabe 28/15 30. Mai 2015

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