S und G Jahrbuch 2015

40 Ausgabe 17/15 – S&G Hand-Express Quellen: [1] Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt, „Der Stand der Verhandlungen“, 12.3.2015 | www.eu-no.ch | [2] http://de.wikipedia.org/wiki/Koh%C3%A4sionsmilliarde | 1.Die Schweiz hat alle EU-Beschlüsse zu Sachbereichen, die in heutigen und künftigen bilateralen (gegenseitigen) Verträgen geregelt werden, automatisch zu übernehmen. 2.Die Schweiz hat den EU-Gerichtshof als höchste, unanfechtbare richterliche Instanz bei Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung von bilateralen Verträgen anzuerkennen. 3.Sollte die Schweiz Entscheide des EU-Gerichtshofs –z.B. wegen eines davon abweichenden Schweizer Volksentscheids – einmal nicht übernehmen können, dann soll die EU gemäß Bundesrat das ausdrückliche Recht erhalten, Sanktionen (also Strafmaßnahmen) gegen die Schweiz zu erlassen. Mit diesen drei Zugeständnissen an die EU würde die Schweiz künftig ihre Souveränität verlieren. Der vorgesehene Rahmenvertrag ist daher faktisch ein Unterwerfungsvertrag. 4.Da auch die Personenfreizügigkeit in einem bilateralen Vertrag geregelt ist, würde der Rahmenvertrag, so er zustande kommt, Brüssel die alleinige Gesetzgebungskompetenz übertragen: d.h. über alle Fragen Zwei zusätzliche ungeheure EU-Forderungen Fortsetzung von Seite 1 Schlusspunkt ● Die EU zeigt seit Mitte 2014 keinerlei Entgegenkommen gegenüber Anliegen der Schweiz. Im Laufe des Februars 2015 gab die EU bekannt, dass die neue für Verhandlungen mit der Schweiz zuständige Delegation ernannt sei. Hinter verschlossenen Türen wurden bereits erste Gespräche aufgenommen. Doch weder das öffentliche Abküssen der »Schweizer« Bundespräsidentin durch den neuen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker noch Drohungen oder beharrlicher Druck von Brüssel können »Europas Gallier« schleichend erweichen. Das verfassungswidrige Spiel ist durchschaut – Schluss mit dem Volksverrat! Zur Erinnerung: Schon die 1. Kohäsions- sprich Zusammenhaltszahlung kostete die Schweiz über Fr. 1 Milliarde. Nun sollen es jährlich ca. Fr. 100 Mio. werden. [2] Die direkte Demokratie wäre schachmatt: Faktisch „überstimmt“ dann die EU den Schweizer Souverän. der Migration und der Einwanderung würde allein nur noch die EU entscheiden! Die Schweiz hätte solche EU-Beschlüsse automatisch zu übernehmen – ohne jede Mitbestimmung. Mit diesen drei Zugeständnissen an die EU würde die Schweiz künftig ihre Souveränität verlieren. Der vorgesehene Rahmenvertrag ist daher fakti ch ein Unterwerfungsvertrag. Die Schweiz würde mit dem geplanten Rahmenvertrag der EU gegenüber also zu einemtributpflichtigen und von Brüssel überwachten bzw. »bevogteten« Untertanengebiet. Die Schweiz wäre nicht mehr souverän. Sie würde zu einer tributpflichtigen, von Brüssel überwachten Befehlsempfängerin. [1] 1. Die EU forderte im Juni 2014 von der Schweiz, sie müsse der Errichtung eines Überwachungsorgans zustimmen, das die Einhaltung aller bundesrätlich zugestandenen Konzessionen überwacht. Dieses Überwachungsorgan werde personell von der EU zusammengesetzt, aber in der Schweiz stationiert. 2. Es seien die von der EU begehrten Kohäsionszahlungen durch die Schweiz fortan automatisch in Form von Jahresbeiträgen zu leisten. Dies geschah bisher „von Fall zu Fall jeweils bei EU-Osterweiterungen“. Info-Abende für Interessierte Nein zum schleichenden EU-Beitritt! Fakten – Stand der Dinge – Absichten Brunnen Dienstag, 14. April 2015, 19:15 Uhr bis 22:00 Uhr Hotel City Brunnen, Gersauerstr. 21.6, 1440 Brunnen/SZ Solothurn Donnerstag, 21. Mai 2015, 19:15 Uhr bis 21:45 Uhr Palais Besenval , Klosterplatz 1.4, 1500 Solothurn Winterthur Dienstag, 26. Mai 2015, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr Hotel Banana City, Schaffhauserstr. 8, 8400 Winterthur (Konferenzsaal 1) Leitung: Nationalrat Hans Fehr und Ulrich Schlüer va./is. Sonderausgabe zum Rahmenabkommen-Betrug

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