S und G Jahrbuch 2013

74 „Politik darf sich nicht am Nasenring durch die Manege führen lassen von Banken, Ratingagenturen oder sprunghaften Medien.“ Christian Wulff diese verbotenen Eliten von ihren selbst erstellten Thronen reißen – solange wir überhaupt noch dazu in der Lage sind! Sonst dürfte es bald sehr hart für uns alle werden. Aufklärung ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Ivo Sasek Ausgabe 36/13 S&G Hand-Express Wer bezahlt die Hochwasserschäden? es. Das Hochwasser hält Deutschland weiter in Atem. Zurzeit wird der Hochwasserschaden in Deutschland auf rund zwölf Milliarden Euro geschätzt. Und wer bezahlt jetzt den Schaden? Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir uns vorangehend die Frage stellen: „Wer von den Betroffenen hatte überhaupt die Möglichkeit im Vorfeld eine Elementarversicherung abzuschließen?“ Tatsache ist, dass seit August 2001 die Versicherungsunternehmen mit einem Computerprogramm namens ZÜRS für nahezu jede Adresse in Deutschland das Gefährdungsrisiko für Überschwemmungen und Wasserrückstau durch heftige Regenfälle per Knopfdruck abrufen können. Sämtliche Haushalte, die sich aus Sicht der Versicherer in einer unattraktiven Gefährdungsklasse befinden oder in Vergangenheit bereits einen Hochwasser-Versicherungsfall hatten, können keine solche freiwillige Versicherung mehr abschliessen. Somit ist es augenfällig, dass ein grosser Teil der Hochwasserschäden wieder einmal aus dem Sparkonto der Bürger beglichen werden muss und jetzt viele Bürger auf öffentliche Gelder und sogar private Spender angewiesen sind! Solch eingeschränkter Versicherungsschutz zeigt sich aber längst nicht nur im aktuellen Fall von Hochwasserschäden, sondern ist aufgrund zahlreicher Zeugenberichte auf sehr viele Versicherungsfälle zu übertragen: Regelmäßig Beiträge kassieren, diese jährlich erhöhen und, wenn ein Schadensfall auftritt, zahlen sie genau diesen nicht. Die abschließende Frage stellt sich: Wieso bezahlen und dulden wir Versicherungen, die uns mit Gaunertricks an der Nase herumführen oder nur dort gewissenhafte Zahlungsbereitschaft zeigen, wo es vorhersehbar gar nichts zu bezahlen gibt? Zeitumstellung: Sommerzeit – Winterzeit so. Die Chronobiologin Christina Schmidt forscht in Basel in den Bereichen Schlaf und innere Uhr. Sie stellt fest, dass die Zeitumstellung bei Menschen und Tieren ernsthafte Störungen hervorruft und daher nicht unbedenklich ist. Um den Stress für Mensch und Tier aufzuheben, hat Russland im Oktober 2011 die Umstellung auf die Winterzeit wieder abgeschafft. Der halbjährliche Wechsel von Sommer- auf Winterzeit spare keine Energie ein. Vielmehr werde nun die Zahl der „Tageslichtstunden“ von 7 auf 17 % steigen, rechnete der Kreml aus. Ärzte erwarten wegen der längeren Helligkeit sogar weniger Selbstmorde. Auch hier stellt sich die Frage, wem die Zeitumstellung eigentlich nützt? Quellen: Migros-Magazin Nr.12/2013: „Kühe geben weniger Milch“, S. 23 www.n24.de/news/newsitem _7375552.html „Die hohe Kunst der Politik ist, das letzte Ziel stets im Verborgenen zu halten.“ Benjamin Disraeli Atomausstieg – wer hat das Sagen? gtk. Die Kraftwerksbetreiber der aktuellen Atomkraftwerke wehren sich bezüglich der Restlaufzeiten gegen alle finanziellen Abstriche. Die meisten ihrer Anlagen sind voll abgeschrieben und gleichen daher gigantischen Gelddruckmaschinen. Ursprünglich waren die Reaktoren nur für eine Laufzeit von 25 Jahren vorgesehen und bekamen dann – trotz fehlender Nachrüstung und schwerer Sicherheitsmängel – unbefristete Laufzeiten. Beim Ausstieg aus der Nutzung von Kernenergie geht es letztlich also gar nicht um den erklärten Willen des Volkes. Auch hier gibt offensichtlich nur einer wieder einmal den Ton an: das Kapital! Quelle: Buch von Holger Strohm: „Die stille Katastrophe“ (1999), S. 292–294 6FKOXVVSXQNW Ɣ BRAVO! Oberlandesgericht Düsseldorf! dh. Im Jahr 2011 hat die schwarz-gelbe Regierung Großunternehmen von den Stromkosten befreit. Die anfallenden Mehrkosten wurden auf die übrigen Verbraucher umgelegt. 2012 unterstützten die Verbraucher dadurch die stromintensive Industrie mit 440 Millionen Euro, 2013 sollen es 800 Millionen Euro sein. Nun hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 8.3.2013 entschieden, dass das Energiewirtschaftsgesetz keine ausreichende Grundlage für diese Unterstützung durch die Strom- „Kleinverbraucher“ bietet. Die Gründe für die Strompreiserhöhung liegen somit keinesfalls in den Kosten für erneuerbare Energien, sondern in der unsolidarischen Befreiung der energieintensiven Industrie. Lügen haben eben doch kurze Beine! Quellen: http://umweltinstitut.org/ueberuns/ueber-uns/newsletter-archiv1102.html?ntlink=http://nl. umweltinstitut.org/app/vw/ 507ol4yoi926/207182 Quellen: http://blog.versicherungenforum.net/ wohngebauudeversicherungenelementarschadenrisiko-zuersgefaehrdungsklassen.htm Fortsetzung von Seite 1

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