S und G Jahrbuch 2013

112 sm. „Schule, Hausaufgaben, Stress mit den Eltern, die erste Liebe und daneben noch Hobbys – es ist manchmal gar nicht so einfach, alles auf die Reihe zu kriegen. Was du dabei nun gar nicht gebrauchen kannst, sind Infektionskrankheiten. Denn die sind nicht nur nervig, sondern auch gefährlich.“ Diesen Text lesen Jugendliche in einer Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Doch gegen diese nervigen Krankheiten könnten die Heranwachsenden mit Hilfe von Impfungen ganz leicht etwas tun, so die Autoren der Broschüre. „Du kannst sie ohne großen Aufwand mit einem klitzekleinen Piks abhaken. Damit schützt du nicht nur dich selbst, sondern auch deine Familie, Freunde und Bekannte“ so lautet die gute Nachricht. Außerdem gehörten Impfungen heutzutage „zu den sichersten Arzneimitteln überhaupt“. Sie seien „gut verträglich und nebenwirkungsarm“. Ganz nach diesem Motto besuchen die kinder- und jugendärztlichen Dienste die siebten Klassen der weiterführenden Schulen zu einer „Impfberatung“. Wenn an diesem Tag alle Schüler einer Klasse ihre Impfausweise vorlegen, erhalte die Klasse eine Urkunde, so erklärte kürzlich eine Lehrerin ihren Anvertrauten. Außerdem, so die engagierte Pädagogin, spendiere sie selbst dann jedem Kind ein Eis. Als die Lehrerin den Raum verlässt, rufen schon die ersten Kinder durch die Klasse: „Wenn das einer vergisst! Wer morgen seinen Impfpass nicht dabei hat, muss allen ein Eis ausgeben!“ Dass bei der dann folgenden Impfberatung keine ausgewogenen Pro- und Kontraargumente vorgestellt, sondern die Jugendlichen im Sinne der oben angeführten Broschüre einseitig „beraten“ werden, liegt auf der Hand. Einmal mehr gibt es Drohgebärden und lockende Eisversprechen statt lebenswichtiger Aufklärung. Wer bringt den Kindern heute noch das selbstständige, freie Denken bei? Ausgabe 55/13 S&G Hand-Express juh. Es kommen immer mehr Ungereimtheiten – ja sogar dreiste Lügen im Abstimmungskampf ans Licht. Diese Tage erhielten alle stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer das Abstimmungsbüchlein. Neben der ersten bekannt gewordenen Falschinformation, dass der Verband von Drogistinnen und Drogisten das revidierte Epidemiengesetz unterstützt, treten nun weitere Irreführungen ans Licht. Auf Seite 18 wirbt der zuständige Bundesrat Alain Berset mit folgenden Worten für das Gesetz: „Ansteckungen in Spitälern führen in der Schweiz jedes Jahr schätzungsweise zu 2.000 Todesfällen und Kosten von 240 Millionen Franken.“ Diese Zahlen werden mit einer Studie von Dr. med. Hugo Sax aus dem Jahr 2006 belegt. Wer diese zitierten Seiten des Originalartikels durcharbeitet, wird aber nirgends die besagten 2.000 Todesfälle finden. Sax selber plädiert in seinem Artikel zudem nicht für Impfungen, sondern für eine konsequente Händedesinfektion in Krankenhäusern. Die Zahl der Todesfälle wird nirgends genannt. Auch das Komitee „Ja zum neuen Epidemiengesetz“ erwähnt in seiner jüngsten Pressemitteilung, dass die Zahl von beinahe 2.000 Todesfällen um 30 % gesenkt werden könnte. Was das Epidemiengesetz damit zu tun haben soll, wird allerdings nicht gesagt. Das Komitee beruft sich bei den 2.000 Todesfällen auf die Schätzungen der Expertengruppe „Swissnoso“, einem Verein von Ärzten, der sich mit der Reduktion der Anzahl von Spitalinfektionen befasst. Auf der Homepage von „Swissnoso“ ist diese ominöse Zahl von 2.000 Toten aber ebenfalls nicht zu finden. Das Komitee „Ja zum neuen Epidemiengesetz“ krebst auf Nachfragen hin wieder zurück und nennt als einzige Quelle für die Zahl das Abstimmungsbüchlein. Woher also kommt diese Zahl der jährlich 2.000 Todesfälle durch Spitalinfektionen, mit der Bundesrat Berset für das revidierte EpG wirbt? Es lässt sich keine andere Quelle als die des Verfassers des Abstimmungsbüchleins finden. Alles deutet darauf hin, dass die Gesundheitsbeamten eine dreiste Desinformationskampagne führen, um ein Gesetz durchzudrücken, das niemals im Sinne der Bürger sein kann. Der Zürcher Rechtsanwalt Dr. Markus Erb arbeitet darum derzeit an einer weiteren Abstimmungsbeschwerde, die diese Tage eingereicht werden soll. Dies sind nicht einfach zufällig unterlaufene Fehler. Wir empfehlen daher einmal mehr ein klares Nein zum revidierten Epidemiengesetz. 6FKOXVVSXQNW Ɣ Die Bedeutung des neuen Präzedenzfalles im Erstartikel kann daher gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland werden ja impfkritische Mediziner von ihren Kollegen, Behörden und Lobbyisten direkt oder subtil unter Druck gesetzt. Solchen Ärzten dürfte das Urteil deutlich den Rücken stärken. Ein ausdrücklicher Dank von allem gleichgesinnten Gesundheitspersonal geht an Dr. Johann Loibner, der praktisch im Alleingang und unter großen persönlichen Opfern durch seine konsequente Haltung diese Grundsatzentscheidung zum Wohle aller erkämpft hat! BRAVO! Kein Eis ohne Impfpass Quellen: Zeugenbericht eines Vaters, Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Infos zum Impfen. Kleiner Piks mit großer Wirkung www.bzga.de/infomaterialien/ impfungen-und-persoenlicherinfektionsschutz/impfen/kleiner-piksmit-grosser-wirkung/ „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblicks ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ Niccolò Machiavelli (1469 – 1527) Weitere Lügen im CH-Abstimmungsbüchlein Quellen: Die Weltwoche, Ausgabe 21. August 2013 www.nein-zum-impfzwang.ch/ wp-content/uploads/2013/01/1Weltwoche-BersetsPropagandatote.pdf „Aus Lügen, die wir Glauben, werden Wahrheiten, mit denen wir leben.“ Oliver Hassencamp

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