S und G Jahrbuch 2013

DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Wenig Gehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G 111 Ausgabe 55/13 30. August 2013 spricht viel lieber von einem Impfobligatorium, wie Babette Sigg Frank, Mitglied des Ja-Komitees: „Die Kantone haben nach wie vor die Gelegenheit, ein Impfobligatorium auszusprechen, aber (…) wenn sich jemand wirklich nicht impfen lassen will, dann muss er das auch nicht.“ Ein Obligatorium also, das gar nicht so obligatorisch ist? Oder geht es vielleicht eher darum, Impfgegner gesellschaftlich oder beruflich auszugrenzen und so zu diskriminieren, was z.B. in der Pflege- und Gesundheitsbranche der Fall sein würde? Die Erklärungen der Befürworter klingen in etwa so unglaubwürdig wie die Aussage Jürg Schlup‘s, Präsident der Schweizer Ärzteverbindung FMH und Komiteemitglied: „Für die Pharmabranche sind Impfungen ein wenig interessantes Geschäftsfeld.“ (Unspruch des Jahres! d. Red.) Hier sei eine kleine Erinnerung angebracht: Allein für die sogenannte Schweinegrippe bezahlte der Bund 84 Millionen CHF (!) an diverse Pharmagiganten – für Impfstoffe! INTRO Nun ist es – zumindest für Österreich – offiziell: Die Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz eines Arztes darf nicht allein aufgrund seiner Einstellung gegenüber dem Impfen angezweifelt werden. Dies besiegelte nun ein Höchstgericht mit dem Freispruch eines Arztes, der zuvor wegen seiner impfkritischen Einstellung zu Unrecht mit einem Berufsverbot belegt worden war. Die Richter wurden sich wohl bewusst, dass eine anderslautende Entscheidung eine Lawine des Völkerrechtsbruches losgetreten hätte: Konsequenterweise dürfte ja sonst ein Arzt nur noch entsprechend der gerade geltenden Mehrheitsmeinung behandeln und beraten und – wenn überhaupt – nur noch an zweiter Stelle nach seinem ärztlichen Gewissen. Ein Fortschritt in der Medizin und Gesundheitspflege wäre fortan nur noch sehr eingeschränkt möglich, da eine geltende Mehrheitsmeinung ja im Grunde Absolutheitscharakter hätte und nicht mehr hinterfragt werden dürfte. EinBravodarumfür dieSchaffung dieses Präzedenzfalles*! Ivo Sasek Präzedenzfall* (in der CH „Präjudizfall“ genannt): Eine hochrichterliche Entscheidung, die für künftig gleiche/ähnliche Fälle als verbindlicher, neuer Maßstab gilt. Bravo Verwaltungsgerichtshof! se./sj. Eine wirklich gute Nachricht dürfte der nachfolgende Bericht für alle impfkritischen Ärzte und für Impfkritiker überhaupt sein. Denn durch die Aufhebung eines ärztlichen Berufsverbotes hat ein Höchstgericht nun einen Präzedenzfall* für alle impfkritischen Ärzte geschaffen, die bislang noch um ihr Berufsrecht bangen mussten. Vor vier Jahren wurde der Arzt und Impfgegner Dr. Johann Loibner wegen seiner kritischen Vorträge und Publikationen kurzerhand aus der Ärzteliste gestrichen. Im Bescheid der Österreichischen Ärztekammer wurde ihm vorgeworfen, dass er die „nicht gebildete Patientenschaft“ beeinflusse. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hatte diesen Bescheid „im Interesse der Volksgesundheit“ sogar noch bestätigt. Dr. Johann Loibner hat daraufhin beim Höchstgericht gegen diesen Bescheid Beschwerde eingelegt und nun vom Österreichischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen: Das Berufsverbot gegen den weststeirischen Arzt und Impfgegner wurde wieder aufgehoben. Und so begründete das Höchstgericht den Freispruch: Es bemängelte, „dass die Behörde nicht einmal ansatzweise auf das Vorbringen des Arztes eingegangen war, dass auch noch nie ein Mensch aufgrund seiner Tätigkeit zu Schaden gekommen wäre.“ Der Verwaltungsgerichtshof führte weiter aus, „dass es nach den Feststellungen der belangten Behörde auch nicht ersichtlich ist, dass der Beschwerdeführer allfällige andere Berufspflichten, zu deren Einhaltung er sich anlässlich der Promotion zum „Doctor medicinae universae“ verpflichtet hat oder zu deren Einhaltung er nach dem Ärztegesetz verpflichtet ist, verletzt habe“. Der nun rehabilitierte Arzt und Impfgegner Dr. Johann Loibner bezeichnet diese Entscheidung als einen Sieg der Vernunft und der Menschenrechte. Bravo, Dr. Loibner! * s. Kästchen unter Intro Sieger-Ecke: Quellen: www.aegis.at http://steiermark.orf.at/news/ stories/2600174/ Unglaubwürdige Ja-Kampagne jb. Am 8. August 2013 hat ein Komitee seine Ja-Kampagne zum neuen Schweizer Epidemiengesetz (kurz EpG) lanciert, über das die Schweiz am 22. September abstimmen wird. Ein Gesetz, dessen Absatz 2d in Artikel 6* den größten Streitpunkt darstellt, weil er deutlich die Grundlage zum Impfzwang legt. Dies hören die Befürworter natürlich gar nicht gerne. Man *„Der Bundesrat kann (…) folgende Maßnahmen als obligatorisch anordnen: Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben.“ „Denken heißt vergleichen.“ Walther Rathenau Quellen: www.srf.ch/player/tv/tagesschau/ video/%E2%80%9Ees-braucht-einmoderneres-epidemiegesetz% E2%80%9C?id=5609b8a1-54884389-8173-32cdc048419a de.wikipedia.org/wiki/Pandemie_ H1N1_2009/10

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