S und G Jahrbuch 2013

108 Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gibt es Situationen, in welchen die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte des Einzelnen beschränkt werden müssen. Hierbei kann die Anwendung von Zwangsgewalt erforderlich werden. Die Anwendung von Zwangsgewalt ist … allein ausgewählten Organen des Staates vorbehalten (3.3.1, S. 434).“ Ob sich nun die „Anwendung von Zwangsgewalt“ nur auf eine Quarantäne oder Absonderung bezieht (EpG, Art. 35), oder auch auf eine Zwangsimpfung, wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Im Art. 35 des EpG heißt es, dass „die unter Quarantäne gestellte Person wenn nötig in ein Spital oder in eine andere geeignete Institution eingewiesen werden kann.“ In der Botschaft dazu wird es jedoch wie folgt erläutert: „Spitäler oder andere Einrichtungen werden verpflichtet, die betreuenden sowie die weiteren gefährdeten Personen durch geeignete Maßnahmen vor Übertragungen zu schützen, etwa durch Impfungen oder andere medizinische Maßnahmen (S. 389).“ Mit oder ohne Zwangsgewalt? Ob nun die öffentliche Gesundheit oder die Grundrechte der betroffenen Personen stärker zu gewichten sind – darüber entscheiden einzig die Vollzugsbehörden, d.h. der Staat (S. 385). Ob Impfzwang ja oder nein: klar ist, dass das revidierte EpG die Grundlage bildet, dass eine beachtliche Zahl von Impfverweigerern zwangsgettoisiert werden können! Kommt uns das nicht bekannt vor? Ausgabe 53/13 – Schweizer Epidemiengesetz, EpG S&G Hand-Express Quellen: http://de.wikipedia.org/wiki/ Botschaft_des_Bundesrates www.bag.admin.ch/themen/medizin/ 03030/03209/03210/index.html? lang=de www.admin.ch/opc/de/federalgazette/2011/311.pdf Soll das BAG künftig alle Impfskeptiker per Mausklick identifizieren können? Fortsetzung von Seite 1 rmb. Liest man im rev. EpG von den Plänen der zentralen Datensammlung, insbesondere der Erfassung der geimpften Personen (Art. 24, Abs. 2) und der Pflicht der Kantone, dafür zu „sorgen, dass die von Impfempfehlungen betroffenen Personen vollständig geimpft sind“(!) (Art. 21, Abs. c), fragt man sich, wie diese umfangreiche, zentrale Datensammlung durchgeführt werden soll. So verwundert es nicht, dass zeitgleich mit dem rev. EpG von eHealth* Schweiz ein Pilotprojekt für das Online-Impfdossier lanciert wird. In einem Zwischenbericht von eHealth liest man: „[...] Ein potentieller medizinischer Mehrwert ist der automatisierte elektronische Impfcheck, der Impflücken aufdeckt und diese demAnwender kenntlich macht.“ Dass dieses umstrittene Projekt ein weiterer Schritt zur Totalüberwachung des Bürgers ist, zeigt sich auch im geplanten, umfangreichen Datensammeln wie: Name, Alter, Geschlecht, Wohnort, erhaltene Impfstoffe; anamnestische Angaben, z.B. Diagnosen, Allergien, Impfkomplikationen, usw. Mit dem Impfdossier sollen also zukünftig per Mausklick landesweit alle „Impfverweigerer“ identifiziert werden können – brave new world! Quellen: Auszug aus Originalartikel der Wochenzeitung „Zeitfragen“ Nr. 22, 1. Juli 2013 www.zeitfragen.ch/index.php? id=1510 *Eine „Botschaft des Bundesrates“ ist in der Schweiz ein Bericht des Bundesrates, in welchem er seinen Vorschlag für einen parlamentarischen Erlass oder Entscheid erläutert. Sie dienen der Rechtsprechung und juristischen Lehre regelmäßig als Auslegungshilfe der entsprechenden Erlasse. (http://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft _des_Bundesrates). *eHealth wurde 2004 von der EUKommission mit dem „Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste“ geschaffen. 6FKOXVVSXQNW Ɣ Das neue EpG ist ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang. Die Schweiz wird informell an die pharmafreundliche WHO angeschlossen, Bundesrat und BAG bekommen die gesetzliche Ermächtigung, umfangreiche Maßnahmen zu treffen, die das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers abschaffen, wenn die nächste „Schweinegrippe“ durch die Medienlandschaft rollt (Flyer „NEIN zu diesem Epidemiengesetz EpG“). Darum empfehlen wir den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgernein wuchtiges NEIN zum neuen EpG am 22. September 2013!!! Die Redaktion (mab.) „Auf seine Freiheit zu verzichten, heißt, auf seine Menschenwürde, Menschenrechte, selbst auf seine Pflichten zu verzichten.“ Jean-Jacques Rousseau sk. Die Armee will künftig jedes Jahr ein Bataillon Soldaten (1.600 Leute) unter Anleitung des Spitalpersonals in zivilen Spitälern ausbilden. Diese Truppen sollen in einem Notfall zivile Spitaleinrichtungen unterstützen. Notfälle könnten laut Oberfeldarzt Divisionär Andreas Stettbacher Erdbeben, Überschwemmungen oder auch starke Grippewellen (!) sein. Die Soldaten üben während ihrer Ausbildung nicht mehr an Dienstkollegen, sondern direkt an „richtigen“ Patienten, d.h. an uns. Sie waschen die Patienten, bringen ihnen das Essen und verabreichen „eventuell“ sogar Spritzen. Wenn man das liest, stellt sich doch die Frage: „Warum ist dies plötzlich nötig?“ Könnte es etwas mit dem neuen Epidemiengesetz, sprich mit der Einführung von Zwangsimpfungen der Bevölkerung bei „Grippewellen“ oder Pandemieausschreibungen der WHO zu tun haben? Ausbildung von Armeesoldaten in Zivilspitälern Quelle: www.20min.ch/schweiz/news/story/ 24231287 mb. SP-Bundesrat Alain Berset scheint das Referendum gegen das EpG, das mit 80.000 Unterschriften zustande gekommen ist, zu ignorieren. Er unterzeichnete an der WHO-Versammlung in Genf vom 20. Mai 2013 die „Länderspezifische Kooperationsstrategie“ WHO - Schweiz. Dies bedeutet ein klares JA von seiner Seite zur Stärkung der Einflussnahme der WHO auf die Schweiz. Das Volk aber zeigte durch das Referendum ebenso klar, dass es nicht einverstanden ist mit einer größeren Einflussnahme der WHO durch das neue EpG. Weshalb darf unser Bundesrat noch vor einem Volksentscheid die Zusammenarbeit mit der WHO ausbauen? Außerdem ist die Schweiz das erste Industrieland, das eine solche Zusammenarbeitsstrategie mit der WHO abschließt, obwohl viele Maßnahmen der WHO total verfehlt waren. Man denke nur an die übertriebene Panikmache der Schweine- und Vogelgrippe und an die massiven Gewinne der Pharmaindustrie durch ihre enge Verknüpfung zur WHO. Ein JA zum neuen EpG bedeutet die Abgabe vieler Selbstbestimmungsrechte und Freiheiten der Schweizer an die WHO. Wollen wir das wirklich? Bundesrat Alain Berset stärkt die Einflussnahme der WHO auf die Schweiz – trotz Referendum Quellen: www.bag.admin.ch/themen/ internationales/11287/14133/ index.html?lang=de www.freie-meinung.ch/ index.php/aktuell www.youtube.com/embed/ ku7J6du6h5E?Feature= player_detailpage&fullscreen

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