S und G Jahrbuch 2016

39 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr Quellen: [1] AUNS-Bulletin, März 2016, 180.Ausgabe | http://auns.ch/zwei-erfolge-fuer-die-auns-eu-beitrittsgesuch-kommt-endlich-vom-tisch/ [2] NZZ, 9. 11.2015 | http://eu-no.ch/news/was-der-eugh-sagt-ist-absolut-verbindlich_113 [3] „Basler Zeitung“, 17.11.2015 | http://eu-no.ch/news/interessante-umfrage_107 Dänemark erteilt der „EU-Diktatur“ eine Abfuhr aso. Am 17.11.2015 hat die „Basler Zeitung“ folgende Ergebnisse einer Umfrage publiziert: Bei der Frage, ob die Schweiz auf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative verzichten soll, um dadurch das Rahmenabkommen mit der EU zu ermöglichen, antworteten insgesamt 42 % mit Ja oder eher Ja. Wenn dieses Abkommen zur automatischen Übernahme von EU-Gesetzen und Verordnungen führt, bejahten es nur noch 20 % mit Ja oder eher Ja. Ganz klar waren die Antworten auf die Frage, ob einem Rahmenabkommen mit der EU zugestimmt würde, welches dem EU-Gerichtshof den endgültigen Entscheid bei Meinungsverschiedenheiten zusichert. Nur 4 % der Befragten sagten Ja und zusätzlich 14 % eher Ja. Fazit: „Fremde Richter“, die fremdes Recht verbindlich in der Schweiz geltend machen würden, sind in der Schweiz weiterhin sehr unpopulär. Ein Rahmenvertrag, der solches schriftlich festhalten würde, hätte beim Schweizer Souverän keine Chance. [3] Fremde Richter und Gesetze in der Schweiz unerwünscht rg. Der von der Mehrheit des Schweizer Bundesrates angestrebte Rahmenvertrag mit der EU beinhaltet unter anderem die Anerkennung des EU-Gerichtshofes (EuGH). Der EuGH soll für die Schweiz bei Meinungsverschiedenheiten als höchste, unanfechtbare Entscheidungsinstanz gelten. Bundesrat Didier Burkhalter verbreitet jedoch stets die Meinung, dass die Entscheide des EU-Gerichtshofs grundsätzlich den Charakter von Gutachten hätten, also Empfehlungen gleich kämen, deren Umsetzung Sache der politischen Behörden sei. Dem widerspricht Koen Lenaerts, Präsident des EU-Gerichtshofs, entschieden. Er bekräftigt, dass die Entscheidungen des EuGH stets verbindliches Recht sind: „Selbst wenn wir ein Gutachten erstellen, dürfen EU-Vertreter nichts beschließen, das dem Gutachten widerspricht.“ Zentrale Aufgabe des höchsten EU-Gerichts ist es also, den Vorrang von EU-Recht über alles nationale Recht in Europa verbindlich durchzusetzen. Lenaerts Aussage legt somit offen, dass die Schweizer Öffentlichkeit mit der „Gutachten-Theorie“ des Bundesrates über die wahren Auswirkungen des Rahmenvertrages getäuscht wurde. [2] EU-Recht steht über nationalem Recht INTRO Die Souveränität, Unabhängigkeit und Neutralität von Nationen stehen den Zielen der Architekten einer Neuen Weltordnung (NWO) diametral entgegen. Jedes traditionelle Nationalbewusstsein soll daher beseitigt werden. Dass die Schweiz im Herzen Europas weder der EU noch der NATO angehört, ist den Globalstrategen schon längst ein Dorn im Auge. Deshalb wird mit Hilfe der Mehrheit des Schweizer Bundesrates mit Hochdruck ein schleichender EU- sowie auch ein NATO-Beitritt vorangetrieben. Ein weiterer Dorn ist, dass die EU-freie Schweiz die EU in puncto Innovationskraft, Lebensqualität, geringer Schuldenlast, Stabilität und vielemmehr bei Weitem überflügelt. Dies könnte für die EU-Länder Vorbildcharakter haben und sie dazu animieren, der globalstrategisch gleichgeschalteten Brüsseler Diktatur den Rücken zu kehren. Das EU-Austritts-Volksbegehren in Österreich, die bevorstehende Abstimmung am 23.6.2016 in England über den Verbleib in der EU und die Volksentscheide in Dänemark vom 3.12.2015 und Holland vom 5.4.2016 (Ablehnung des EU-Abkommens mit der Ukraine), zeigen in aller Deutlichkeit, dass viele Europäer ihre ureigenste Souveränität wieder zurückerlangen wollen. Das sollte den Schweizern Grund genug sein, weder einen schleichenden noch den EU-Vollbeitritt zuzulassen! Schweizer Nationalrat will Rückzug des EU-Beitrittsgesuches lr./br. Seit 1992 liegt das EUBeitrittsgesuch der Schweiz in Brüssel. Der Nationalrat hatte nun am 1.3.2016 den Antrag des SVP-Nationalrates Lukas Reimann, das EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen, mit 126 zu 46 Stimmen angenommen. Reimann wertet dies als ein starkes Zeichen gegenüber der EU, vor allem auch hinsichtlich der laufenden Verhandlungen mit der EU über das Rahmenabkommen. Solange das EU-Beitrittsgesuch in Brüssel deponiert ist, behandelt die EU die Schweiz bei Verhandlungen auch wie ein Land, das der EU offiziell beitreten will und nicht wie eine unabhängige, eigenständige Nation. Das ist beim Rahmenabkommen überdeutlich sichtbar, wo die EU von der Schweiz die Übernahme des EU-Rechts in fast allen Bereichen verlangt. Nur ohne EUBeitrittsgesuch hat die Schweiz eine starke Verhandlungsposition. Darum ist der Entscheid des Nationalrates ein wichtiger Schritt. Doch gilt es weiterhin jeden Versuch der EU-Befürworter, die Schweiz in die Abhängigkeit der EU zu drücken, mittels Information zu vereiteln! [1] Die Redaktion (brm.) Fortsetzung Seite 2 dd./fh. Am 3.12.2015 stimmten die dänischen Wähler dagegen, im Bereich Justiz und Inneres in Zukunft enger mit der EU zusammenzuarbeiten. Bislang hatte Dänemark Sonderrechte u.a. im Bereich der Sicherheits-, Justiz- und Innenpolitik der EU. Da jedoch die europäische Polizeizusammenarbeit Europol im Jahr 2016 international wird, laufen die Sonderrechte diesbezüglich aus. Nun sollte die neue Regelung in ein unübersichtliches Gesamtpaket mit 22 Bestimmungen integriert werden, wobei die Souveränität an die EU abgetreten würde. Neben der Schwäche der EU generell, wie sie auch für Dänemark in den letzten Monaten in der Flüchtlingskrise deutlich wurde, war dieses Gesamtpaket ~ Ausgabe 18/2016 ~ Nein zur eu-Knechtschaft 14. April 2016

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY5NDM=