S und G Jahrbuch 2015

78 uw. Aktuelle Studien zeigen, dass eine dauerhafte Strahlungsbelastung vor allem durch WLAN und Handynutzung, auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte, zu einer „Auffälligkeit“ bei Schülern führt. Diese „Auffälligkeiten“ reichen von Konzentrationsstörungen über Aggressivität, Kopfschmerzen, Müdigkeit bis hin zu ADS/ADHS, Gehirntumoren und Krebs. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits im Jahre 2011 die digitalen Mobilfunktechnologien in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen. Die Resolution des Russischen Nationalen Komitees zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (RNCNIRP) an alle Regierungen der Welt zeigt darüber hinaus besorgniserregende Ergebnisse von Studien an Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren auf. Vor diesem Hintergrund wird schnell klar, warum immer mehr Bundesländer von WLAN an Schulen abraten. [4] Ausgabe 36/15 S&G Hand-Express Gefängnisindustrie in USA und Deutschland boomt Schlusspunkt ● „Wer nichts weiß, muss alles glauben!“ Marie von Ebner-Eschenbach „Wissen macht einen Menschen als Sklaven untauglich.“ Quellen: [4] http://www.welt.de/gesundheit/article137612666/Bundesamt-warnt-Schulen-vor-WLAN-Netzen.html http://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die- liste-der-krebsstoffeein/http://ul-we.de/category/faq/schulen [5] „Mein Studentenmädchen“ von Dr.med.Mag.theol. Ryke Geerd Hamer, S 659661.Amici de Dirk Verlag, 2. Auflage. [6] http://spiegel.de/wirtschaft/private-Ge-faeng-nisse-die-ziehen-die-schraubenganz-schoen-an-a-463009.html | http:/welt.de/print-welt/article 183181/ Gefaengnis-AG.html | http://de.indymedia.org/2012/02/324600.shtml | Artikel von Udo Ulfkotte in Kopp online vom 23.4.2015 [7] http://de.sputniknews.com/politik/20150322/301597904.html [8] http://www.wissensmanufaktur.net/ krim-zeitfragen Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor Nutzung von WLAN–Netzen an Schulen Entwicklungsschädigung durch Frühsexualisierung rs. Die sexuellen Übergriffe der Mainzer Kita vom 12.6.2015 schreien geradezu danach, sich mit der laut Bildungsplan bereits in Kindergärten beginnenden Frühsexualisierung kritisch und objektiv auseinanderzusetzen. Was passiert mit der Psyche und Seele der Kinder, wenn ihnen der speziell dazu eingestellte Psychologe/Lehrer nun auch in der Praxis beibringen muss, wie alle Facetten der sexuellen Befriedigung funktionieren? Laut Studien von Dr. Hamer laufen die psychischen und seelischen Prozesse der Menschen – insbesondere der unbefangenen Kinder – nach einem genetisch festgelegten Muster ab, das seit Anbeginn der Menschheit in ihnen verankert ist. Die Konsequenz von Störungen dieses Musters, z.B. aufgrund bewusst herbeigeführter Verletzung der Schamgrenze, ist, dass sich gemäß Beobachtungen von Dr. Hamer und seinem Team ein Mädchen bis hin zu Körperund Charaktermerkmalen eines Jungen verändern kann. In umgekehrter Weise ist dies auch bei Jungen geschehen. Es stellt sich aufgrund dieser Studien hier die berechtigte Frage, mit welcher Zielsetzung eine ganze Generation von Kindern durch diese massiv fehlleitende Frühsexualisierung der natürlichen Entwicklung der Psyche und Seele beraubt werden soll. [5] ab. Über zwei Millionen USHäftlinge sitzen in privaten Haftanstalten. Für ihre Arbeit erhalten sie nicht einmal 40 € im Monat, also weniger als ein Arbeiter in Bangladesch. Das ist sehr effizient für die US-Gefängnisindustrie. Doch auch in Deutschland florieren inzwischen teilprivatisierte Haftanstalten wie die Justizvollzugsanstalt (JVA) Hünfeld, JVA Offenburg, JVA Bremervörde und JVA Burg. 17 weitere private Haftanstalten sind im Entstehen. Einer der großen Konzerne für den Gefängnisbau sowie die Produktion elektronischer Fußfesseln ist das Unternehmen Serco. Aber für wen genau brauchen wir so viele neue – lukrative – Gefängnisse?[6] Krim-Abspaltung: „Kein Verstoß gegen das Völkerrecht“ jö./el. Den Ausschluss Russlands aus dem derzeitigen G7-Format der größten westlichen Industrienationen begründete Bundeskanzlerin Merkel mit dem Vorwurf an Russland, es würde sich nicht zu den grundlegendenWerten des Völkerrechts bekennen. Unter anderem nimmt sie Bezug auf die vorgebliche russische „Annexion“ der Halbinsel Krim im März 2014. Allerdings wird die Aufnahme der Krim in die Russische Föderation unter Rechtswissenschaftlern höchst unterschiedlich beurteilt. Verwiesen wird auf die UNCharta, in der das Selbstbestimmungsrecht der Völker definiert wurde und die Bürger das Recht haben, über Regierungsform und den politischen Status ihres Landes selbst zu entscheiden. Beim Referendum auf der Krim am 16. März 2014 haben über 95 Prozent der Wähler für einen Beitritt zu Russland gestimmt. Eine Umfrage des deutschen Marktforschungsinstituts GfK im Februar 2015 bestätigt die hohe Zustimmungsrate der Krimbewohner. Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider gibt folgende Einschätzung: „Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Russlands beim Eingliederungsprozess der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.“[8] Krim-Bewohner: Kein Bedarf an „Befreiung“! pg. Ein Jahr nach dem Beitritt der Krim zu Russland erkennt der Westen noch immer nicht den Willen der Krim-Einwohner an. Das US-Magazin Forbes berichtet, dass die USA und die EU die Bewohner der Krim vor sich selbst retten wollen. Die Bewohner der Schwarzmeerhalbinsel möchten aber gar nicht gerettet werden. Das belegen zahlreiche Studien von westlichen Meinungsforschungsinstituten. Die deutsche Forschungsfirma GFK Group kam im Februar 2015 beispielsweise zu dem Ergebnis, dass nur 2 % der Krim-Bewohner den Beitritt zu Russland nicht unterstützen. Egal, ob die Umfragen an Ukrainer, ethnische Russen oder Tataren gerichtet wurden, waren sich die Befragten einig: Das Leben in Russland ist dem Leben in der Ukraine vorzuziehen. Wäre es nun für den Westen nicht an der Zeit, das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu achten und die freie Wahl der Krim-Bewohner anzuerkennen? [7] Frederick Douglass, Schriftsteller

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