S und G Jahrbuch 2015

116 Ausgabe 55/15 S&G Hand-Express ag./mh. Anfang August 2015 fand in Köln die Messe für Computerspiele „gamescom“ statt. Erstmals war der Deutsche Kulturrat offizieller Kooperationspartner der Messe. Bereits im Jahr 2009 war die Bundesregierung mit der Auslobung des Deutschen Computerspielepreises einer Forderung des Kulturrates nachgekommen, Computerspiele generell in die Kategorie „Kulturgut“ aufzunehmen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann äußerte, Kulturgut genieße einen besonderen Schutz durch die Verfassung, weil Kunst verfassungsmäßig ein hohes Gut sei. Somit fielen Computerspiele unter die Kunstfreiheit. Dabei gehe es aber nicht um eine ethische Bewertung der Spiele, sondern darum, Innovation und Freiheit der Entwickler zu sichern. Die Computerspielebranche setzte 2014 in Deutschland mehr als 2,6 Milliarden Euro um. Zum Vergleich: Die Musikindustrie brachte es im selben Zeitraum „nur“ auf 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Offenkundig erweist sich die eigens beanspruchte „Kunstfreiheit“ für Computerspiele damit als geschickter Deckmantel für gesicherte Gewinnmaximierung. Dies geschieht auf Kosten einer zunehmenden psychischen Abstumpfung der meist jugendlichen Konsumenten, die einer immer hemmungsloseren und brutaleren PC-Spielewelt ausgesetzt sind. [6] Quellen: [4] www.kla.tv/6848 | www.srf.ch/news/international/angriffe-in-kundus-fordern-19-todesopfer-in-ngo-spital | www.srf.ch/news/international/opferzahl-nach-spital-angriff-in-kundus-steigt-auf-22 [5] www.muenchner-kammerspiele.de/2internationale-schlepper-schleusertagung-2015 | www.youtube.com/watch?v=LoQopLg10KA[6] www.deutschlandfunk.de/ gamescom-computerspiele-alskulturgut.807.de.html?dram:article_id=327438 | www.kulturrat.de/detail.php?detail=1630& rubrik=72[7] www.bielertagblatt.ch/nachrichten/kultur/zollinger-sammelt-geld-fuer-das-erste-nackt-festival Deklaration von Computerspielen als „Kulturgut“ sichert Milliardenumsätze ea./mh. In München findet vom 16. – 18.10.2015 bereits zum zweiten Mal die „Internationale Schlepper- & Schleusertagung“ statt. Die Veranstalter wollen die Aktion als „Kunst- und Diskursprojekt“ verstanden wissen, obwohl das Programm ganz andere Inhalte vermittelt. Laut der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ erhält der Verein 140.250 Euro aus Mitteln eines EU-Fonds. Zu den Co-Sponsoren gehört u.a. auch die „Kulturhauptstadt München“ selbst. Die Tagung präsentiert sich als „die relevante Fachtagung der weltweit agierenden FluchthilfeUnternehmen“. Wichtigstes Tagungsziel 2015 sei die ImageAufwertung sowie die damit einhergehende Neubewertung der Dienstleistungen „Schleppen und Schleusen“. Einer der Referenten ist der deutschägyptische Journalist Sammy Khamis, der auch noch auf der Gehaltsliste staatlicher Fernsehsender wie BR, SWR und ORF steht. Khamis beschäftigt sich vor allemmit der „smarten“ Seite der Flucht: Fluchthilfe über Apps*, Schleuserangebote auf Facebook und die „demokratisierte“ Flucht nur mit Hilfe des Smartphones und ohne Schleuser. Angesichts solch konkreter Angebote wird deutlich, dass es sich wohl kaum um Kunst handeln kann. Dient der berühmte Deckmantel der Kunst nicht vielmehr dazu, das organisierte Verbrechen von Schlepper- und Schleuserbanden allmählich zu entkriminalisieren? [5] el./cs. Als am 30.9.2015 russische Kampfjets begannen, im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) erste militärische Ziele in Syrien zu bombardieren, ging die antirussische Propaganda der westlichen Presse los: Ungeprüft wurde verbreitet, Russland habe gezielt Zivilisten und „moderatere“ Rebellen getötet, anstatt den IS zu bekämpfen. Als jedoch am 4.10.2015 die USA das letzte Krankenhaus der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ im afghanischen Kundus zerbombte und 22 Menschen starben (33 wurden am 9.10. noch vermisst), war nur von einem mutmaßlichen US-Luftangriff die Rede. Die USA bestätigten, Angriffe gegen die Taliban in Kliniknähe durchgeführt zu haben. Die NATO erklärte, dass es sich möglicherweise um einen „Kollateralschaden*“ handle. „Ärzte ohne Grenzen“ gab bekannt, dass allen Kriegsparteien mehrfach die genaue geografische Lage ihrer Einrichtung mitgeteilt worden seien. Zudem sei das US-Militär direkt nach Angriffsbeginn kontaktiert worden und dennoch hätte man die Bombardements erst 30 Minuten später gestoppt. Obwohl die USA also nachweislich informiert waren und in der Lage gewesen wären, diese Angriffe zu stoppen, üben die Massenmedien kaum Kritik an den USA und Oberbefehlshaber Barack Obama. Daran wird deutlich, dass die westlichen Medien mit zweierlei Maß messen. [4] USA bombardieren Krankenhaus – Medien messen mit zweierlei Maß Flüchtlingskrise: Schleppertätigkeit wird staatlich inszeniert und gefördert Schlusspunkt ● Es ist Mode geworden, die Begriffe „Kunst“ und „Kultur“ als Tarnung für allerlei sittenwidrige bis kriminelle Vorgänge zu missbrauchen. Dieser Volksbetrug hört dann erst auf, wenn das Volk ihn erkennt – und die Lüge beim Namen nennt! Nur die Wahrheit macht frei. Bist Du dabei? Die Redaktion (ham.) Nackt-Festival – Kunst oder sexuelle Belästigung? jdj/ham. Im August 2015 fand im schweizerischen Biel in aller Öffentlichkeit eine NacktPerformance statt. Dem Initiator Zollinger ging es dabei um den nackten Körper als Mittel der Kunst. Unter dem Motto „Body and Freedom“ zeigten sich die eingeladenen Teilnehmer in verschiedenen Posen splitternackt mitten am Tag in der Bieler Innenstadt. Die sich als tolerant ausgebende Stadtverwaltung hat die Veranstaltung finanziell unterstützt und begründet die Genehmigung damit, dass das Ereignis „keinen sexuellen Charakter“ habe. Nach derzeit noch (!) geltendem Strafrecht erfüllen die Akteure des Nacktfestivals jedoch den Straftatbestand von „Exhibitionismus“, also das Entblößen und zur Schau stellen der Geschlechtsteile in Gegenwart anderer Personen ohne deren Einvernehmen (§183 StGB). Bereits schon im Mai 2014 fand in Biel ein so genannter „Stadtspaziergang mit Nacktakzenten“ statt. Nachdem ein größerer öffentlicher Aufschrei ausgeblieben war, folgte dieses Jahr eine weitere Steigerung der Nacktauftritte. Merke: Nur ein reger und rechtzeitiger Protest seitens der Bürgerschaft kann die fortschreitende Belästigung der Öffentlichkeit durch sexuelle Kunstexzesse verhindern. [7] *unbeabsichtigter oder eventuell „in Kauf genommener“ Begleitschaden in Zielnähe *Anwendungssoftware, meist für Mobilgeräte wie Smartphones und Tablet-Computer

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