S und G Jahrbuch 2015

102 Ausgabe 48/15 – Sonderausgabe Gender-Mainstreaming S&G Hand-Express Quellen: [3] http://derfreiejournalist.de/?e=190[4] http://derfreiejournalist.de/?e=258[5] http://freiewelt.net/nachricht/10049976| http://derfreiejournalist.de/?e=148 [6] gekürzter Originalartikel Zeitung „Deutsche Sprachwelt“, Ausgabe 60, Sommer 2015| https://de-de.facebook.com/deutschesprachwelt/posts/10155758144870252 Um nicht gegen die Sprachgebote der politischen Korrektheit zu verstoßen, tun die Beflissenen des Zeitgeistes oft zu viel des Absurden. Dazu zwei Beispiele, die sich kürzlich ereigneten. Im Programm des diesjährigen Kirchentages stand geschrieben: „Die Teilnehmenden des Kirchentages (das Wort Teilnehmer ist im Genderdeutsch verboten) sind eingeladen mitzureden …: über Anwältinnen und Anwälte des Publikums und über Saalmikrofoninnen und -mikrofone …“ Den Vogel schoss jedoch der hessische Finanzminister Thomas Schäfer ab. In einer Rede Ende Juni sprach er von den „Gemeindinnen und Gemeinden“. Den Fehler rechtfertigte er damit, dass er bereits mental „durchgegendert“ sei. Dies sei eine Folge der Gehirnwäsche durch das Gender-Mainstreaming. [6] Mental „durchgegendert“ Fortsetzung von Seite 1 in den Puppenecken „einfach zum Spielen“ platziert werden. Wenn ein Exhibitionist vor Kindern die Hosen herunterlässt, gilt das als sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) und ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Wenn Erzieherinnen und Erzieher dem „Lutz“ in Zukunft „aus Versehen“ die Hosen runterrutschen lassen, „Ups, was ist denn da passiert?“ sagen und anfangen, in die Details zu gehen, gilt das laut Bundesbehörden als pädagogisch wertvoll. [3] Gender-Strategie für Europa nach 2015 – die Noichl*-Entschließung te. Anfang Juni nahm das EUParlament seine umstrittene Entschließung zur Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 an. Das EU-Parlament fordert in der Noichl-Entschließung u.a.: • Regelungen für die ausgewogene Aufteilung der Verantwortlichkeiten in Familie und Haushalt – also Quoten zu Hause – und stellt fest, dass Ehe und Mutterschaft gesundheitsgefährdend sind • gegen Bildungseinrichtungen vorzugehen, in denen Jungen und Mädchen zeitweise getrennt unterrichtet werden, und gegen solche, die Bildungsmaterialien verwenden, aufgrund derer ein klares Bild von Jungen und Mädchen vermittelt wird • das Adoptionsrecht für homo-, inter-, trans- und bisexuelle Menschen; gleichzeitig will es Adoptionskindern das Recht verweigern, ihre Eltern zu kennen • Sexualerziehungsprogramme an Schulen durchzuführen und sicherzustellen, dass Schüler ohne elterliches Einverständnis Zugang zu Abtreibung und Verhütungsmitteln haben. Dazu erklärt die Sprecherin der EKR**-Fraktion für Frauen, Chancengleichheit und Familie, Beatrix von Storch (AfD***): „Die Bürger müssen spätestens jetzt verstehen, dass die EU ein gewaltiges System der Steuerung von Werten und Normen ist, die weltfremd sind,“ genauer gesagt: extremistisch und rücksichtlos. (Anm. d. Redaktion) [4] „Nehmt den Kindern die Gegenwart, und ihr nehmt den Menschen die Zukunft.“ Heino Frankhauser, Internetaktivist Warum haben Sexualpädagogen eine Vormachtstellung? Schlusspunkt ● „Ich finde es äußerst bedenklich, dass Strategien wie Gender-Mainstreaming (GM) niemals in einem deutschen Parlament diskutiert, geschweige denn abgestimmt worden sind. GM hat keinerlei parlamentarisch-demokratische Legitimation. Das hat Ähnlichkeiten mit der Machtübernahme durch einen Putsch. Alles wird top down* durchgesetzt – und zwar ohne Debatte und ohne Konsens.“ Dem können wir nur dadurch Einhalt gebieten, dass wir alle Gender-Mainstreaming zum Thema machen! Wenn die Politiker es nicht ins Parlament bringen, dann bringen wir es via S&G-Kurier direkt in unser Volk. Das ist gelebte Demokratie und bewirkt gewiss Veränderung, denn wir alle sind der Souverän! *Maria Noichl, SPD, seit 2014 Mitglied des EU-Parlaments **EU-Koordinationsgruppe ***Alternative für Deutschland ah. Der Niedersächsische Landtag hat einige gewichtige Institutionen und Experten aus Wissenschaft und Praxis nicht um Abgabe einer Stellungnahme zum Entschließungsantrag* „Schule und sexuelle Vielfalt“ gebeten. So habe z.B. die Sexualwissenschaft in dieser Diskussion keine Rolle gespielt, sondern nur die Sexualpädagogik, kritisierte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung (DGSS) Dr. Jakob Pastötter. „Es gibt KEINE wissenschaftlichen Belege für die Notwendigkeit oder auch nur für die Sinnhaftigkeit dieser neuen Sexualpädagogik,“ sagt er, „die in der Anleitung und Förderung sexueller Handlungen vom Kleinkindalter bis in die Schule hinein eine unverzichtbare Basis für ein gelungenes Sexualleben sieht“. Der Nds. Landtag bezog sich dagegen lediglich auf die „wissenschaftliche Stellungnahme“ des führenden Sexualpädagogen Prof. Dr. Uwe Sielert. Er hält die Erkenntnisse aus Biologie und Verhaltenspsychologie für „überholt“ und setzt ganz auf die Gender-Ideologie, deren Wurzeln auf Gründer zurückgehen, die in abartigste sexuelle Praktiken verstrickt waren. Professor Dr. Gerhard Amendt vom Institut für Geschlechter- und Generationenforschung sagte dazu: „Eigentlich müsste es allen Abgeordneten klar sein: Nicht nur, dass Sielert die Nachfolge von Kentler** angetreten hat, sondern – was viel weittragender ist – dass er dafür plädiert, die Grenzen zwischen Generationen, eben das Inzestverbot, zu beseitigen. Um das zu erreichen, hat er es wie die Pädophilen auf eine Kaltstellung der Eltern in Fragen der ethischen und sexuellen Erziehung angelegt. Das steht kaum verschlüsselt in seiner Stellungnahme.“ Politiker, wem vertraut ihr da eigentlich? [5] *damit fordert das Parlament die Regierung auf, etwas Bestimmtes beim Vollzug des Gesetzes zu tun. **Sexualpädagoge (1928–2008), setzte sich für Legalisierung der Pädophilie ein. Zur weiteren Information empfehlen wir den Dokumentarfilm „Sexzwang“: www.kla.tv/311 *von oben nach unten Prof. em. Dr. Günther Buchholz, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsethik Die Redaktion (ms.)

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