S und G Jahrbuch 2014

DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME timme egenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Wenig Gehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G 47 Ausgabe 23/14 2. Mai 2014 INTRO Können Sie sich vorstellen, dass schwarz gekleidete, maskierte Eltern mit ihren Kindern eine Sitz-Blockade errichten und den Demonstrationszug am „Christopher Street Day“ zum Abbruch bringen? Was würde passieren, wenn die gleichen Eltern die Teilnehmer einer Schwulen- und LesbenDemo schlagen, bespucken und mit Pfefferspray verletzen? Würden Politik und Medien dazu schweigen? Den besorgten Eltern, die kürzlich in Köln friedlich gegen Inhalt und Umfang der staatlichen Sexualerziehung in der Schule demonstrierten, ging es genauso – allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen. Ähnlich erging es auch den Familien in Baden-Württemberg, die von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machten und ihre Stimme gegen den neuen Bildungsplan erhoben. Gewaltanwendung gehört offensichtlich zum Demokratieverständnis der „Regenbogenszene“. Da die Medien hierzu schweigen bzw. die Tatsachen verdrehen, bringt diese S&G-Sonderausgabe unterdrückte Gegenstimmen zur Berichterstattung über den umstrittenen Bildungsplan in Baden-Württemberg. Dass dieser nun aufgrund zahlreicher Proteste auf 2016 verschoben wird, darf durchaus als Etappensieg für die engagierten Eltern gewertet werden. Die Redaktion (cm.) kw. Gemäß Bundesstatistik werden Schüler aus folgenden Gründen diskriminiert: Ethnische Herkunft 39 %, Behinderung 29 %, Alter 10 %, Geschlecht 10 %, Religion 9 % und sexuelle Identität 3 %. Diese Zahlen werfen die Fragen auf: Warum soll ausgerechnet die Akzeptanz sexueller Vielfalt in allen fünf Leitprinzipien des neuen Bildungsplanes verpflichtend gelehrt werden? Warum werden Gruppen, die von Diskriminierung in weit größerem Umfang betroffen sind, im Bildungsplan nicht einmal erwähnt? Hier hat die Landesregierung jedes Maß der Verhältnismäßigkeit verloren. Geht es am Ende gar nicht um den Schutz von Minderheiten gegen Diskriminierung? Um welche Ziele geht es wirklich? Vehement wehrte sich Kultusminister Andreas Stoch stets gegen Vorwürfe, dass hier eine Umerziehung stattfinden soll. Lesen Sie dazu den nachfolgenden Artikel und bilden Sie sich selber eine Meinung. [1] Die Landesregierung hat jede Verhältnismäßigkeit verloren Ist eine sexuelle Umerziehung geplant? ah. „Woher glaubst du, kommt deine Heterosexualität? Wissen deine Eltern, dass du heterosexuell bist? Es wurden Verfahren entwickelt, die es dir möglich machen, dich zu ändern, falls du es wirklich willst. Hast du schon einmal in Betracht gezogen, eine Elektroschocktherapie zu machen?“ Das sind Fragen aus einer Broschüre zur Gestaltung des Unterrichts einer 7. Klasse, empfohlen von der GEW* Baden-Württemberg und dem Arbeitskreis Lesbenpolitik des Vorstandbereichs Frauen. Allen Beteuerungen des baden-württembergischen Kultusministers zum Trotz zeigen diese Fragen offensichtlich, zu welchen Auswüchsen der Bildungsplan führen kann. Der Vorwurf der Umerziehung von Seiten der Bildungsplankritiker erweist sich somit als durchaus berechtigt. Aufgrund heftiger Bürgerproteste hat die GEW die Broschüre nun von ihrem Server verschwinden lassen bzw. blockiert den Zugang. Widerstand lohnt sich! [2] *Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft Grundrecht auf Kindererziehung durch die Eltern wird in Frage gestellt mc. „Homosexualität auf dem Lehrplan – Droht uns die moralische Umerziehung?“ Das war das Thema der ARD-Sendung „Menschen bei Maischberger“ vom 11. Februar 2014. Gemeinsam mit einem homosexuellen Bundestagsabgeordneten, einer Buchautorin und einem Transvestiten versuchte Frau Maischberger zwei Vertreter der Petition gegen die neuen baden-württembergischen Bildungspläne von der Notwendigkeit der neuen Lehrpläne zu überzeugen. Deren Auffassung, dass das Thema der „sexuellen Orientierung“ auf den Sexualkundeunterricht beschränkt und ansonsten vor allem der elterlichen Fürsorge anvertraut bleiben sollte, wurde nicht toleriert. Fazit: Wer sich zu einer gesunden Familie bekennt und das im Grundgesetz* verankerte Erziehungsrecht der Eltern in Anspruch nehmen möchte, sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, „mittelalterliches Gedankengut“ zu pflegen – zumindest in den öffentlichrechtlichen Medien. [3] *Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht.“ Häufigste Ursachen für Diskriminierung unter Schülern Sexuelle Identität Behinderung Geschlecht Religion Ethnische Herkunft Alter 9 % 10 % 10% 29 % 39 % 3 % Quellen: [1] www.youtube.com/watch?v=1-w85YLm43I  [2] www.kath.net/news/44892  http://sciencefiles.files.wordpress.com/2014/02/l-s-lebenswesen_2013_web.pdf  www.medrum.de/content/die-umstrittene-gew-broschuere-und-ihr-fragebogen-zur-heterosexualitaet  [3] www.ardmediathek.de/das-erste/menschen-bei-maischberger/homosexualitaet-auf-dem-lehrplan-droht-die-moralische? documentId=19648186  www.youtube.com/watch?v=JhNN2Cpcddo ~ Baden-Württembergische Bildungspläne ~

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