S und G Jahrbuch 2013

DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Wenig Gehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G 119 juh. Unter dem Vorwand, dass wir außerhalb einer EU-Mitgliedschaft keine Mitsprachemöglichkeit in der europäischen Politik haben, werden wir zu einer immer nahtloseren Anpassung bis hin zum Eintritt in die EU gedrängt. In Wirklichkeit ist genau das Gegenteil der Fall: Während wir in der Schweiz mittels einer Initiative mit 100.000 oder eines Referendums mit 50.000 gültigen Unterschriften eine Volksabstimmung erwirken und somit politisch Einfluss nehmen können, gibt es in der EU kein annähernd gleiches Mitspracheinstrument. Die scheinbar ebenbürtige EUBürgerinitiative ist in keiner Weise vergleichbar mit einer Schweizer Volksinitiative. Die aufwändige Prozedur von einer Million (!) Unterschriften, die aus mindestens sieben verschiedenen EU-Ländern kommen müssen, hat nämlich keinerlei bindende Wirkung. Die EU-Kommission ist lediglich verpflichtet, das Anliegen anzuhören; nicht aber darauf einzugehen. Dies entspricht in der Schweiz lediglich einer Petition. Wollten wir als EU-Schweizer z.B. die Durchsetzung der Ausschaffungsinitiative erreichen, müssten wir zuerst sechs gleichgesinnte Länder finden und Unterschriften sammeln bis zum Gehtnichtmehr, um letzten Endes nicht einmal beachtet zu werden. Darum: Finger weg von der Abtretung wahrer politischer Mitspracherechte durch einen schleichenden EU-Beitritt! INTRO Die Schweiz steht in Sachen EU-Beitritt schon wieder vor einer zünftigen Kraftprobe. Die EU fordert nämlich, dass die Schweiz bei allen bilateralen (= gegenseitigen) Verträgen automatisch EU-Recht zu übernehmen hat. Das ist ein listig ausgeklügelter Schlachtplan nach simpler altbewährter Salamitaktik. Und so funktioniert er: Je mehr Verträge die Schweiz mit der EU abschließt, desto mehr setzt sie dadurch das EU-Recht vor das Schweizer Recht. Auf diesemWeg muss die Schweiz unausweichlich in der EU landen, obgleich das laut Umfrage über 90 % nicht wollen. Kurzum: Ein schleichender EU-Beitritt ohne Volksabstimmung – 100%am Volk vorbei. Die Kraftprobe aber ist diese: Die meisten hohen Politiker und Bundesräte und somit die gleichgeschalteten Massenmedien sind geneigt, diese EU-List demnächst mittels einer Volksabstimmung zu zementieren (evtl. schon 2014). Warum eigentlich ist ein EUBeitritt so unglaublich attraktiv, dass der Großteil der obersten Schweizer Politiker, allem Volkswillen zum Trotz, da hineindrängen? „Dann endlich können sie ganz ungestört unter sich sein …“, sagt eine kompetente Gegenstimme aus vorderster Reihe ... „...ungestört von dem lästigen Stimmvolk.“ Von Beginn an nennt die Verfassung dasselbe allerdings denSouverän! Ivo Sasek af. Als gutgläubiger Schweizer Bürger denke ich: „Das ist doch unmöglich!“ Entspricht diese Wahrnehmung aber wirklich der politischen Realität in unserem Land? Jahr für Jahr schließt der Bundesrat bilaterale Verträge mit der EU ab, die nur in äußerst seltenen Fällen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Mit jedem dieser bilateralen Verträge wurden auch Schweizer Gesetze der EU angepasst, sodass heute bereits 40 % der seit 1990 revidierten Gesetze EU-konform sind. Nun fordert die EU, dass bei Abschluss eines bilateralen Vertrages automatisch alle diesen Vertrag betreffenden EU-Gesetze von der Schweiz übernommen werden müssen. Als gerichtliche Instanz darüber ist der Europäische Gerichtshof gesetzt und nicht mehr das Schweizer Recht oder Schweizer Richter. Jeder neue bilaterale Vertrag bedeutet daher die automatische Übernahme von EU-Recht und ist somit jedes Mal ein Schritt mehr zum EU-Beitritt. Der Bundesrat will diesen EUForderungen nachgeben, ein entsprechendes Abkommen ist bereits in Ausarbeitung. Ob dieses dem Schweizer Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt werden wird, ist gar nicht so selbstverständlich. Da es nicht direkt eine Änderung der Bundesverfassung erfordert, kann mit der Begründung, dies sei ein kündbares Abkommen, ein Volksentscheid umgangen werden. Sorgen wir dafür, dass dies nicht geschieht, indem wir dieses undemokratische Vorgehen aufdecken und die Parlamentarier auffordern, für solche Abkommen einen Volksentscheid zu verlangen! Die neueste Nummer: EU-Beitritt – ohne Volksabstimmung! Quellen: Infodienst Zukunft CH, Januar 2013 www.handelszeitung.ch/ politik/bruessel-bilaterale-vertraegemit-schweiz-sind-am-ende www.admin.ch/aktuell/00089/index.ht ml?lang=de&msg-id=50062 „Das wirkliche Europa ist ein Europa der Verschiedenheiten und der fruchtbaren Gegensätze. Wer dieses Europa einigen will, indem er es gleichschaltet, handelt wider den Geist des Abendlandes und führt Europa ins Unglück.“ Prof. Eduard Stäuble, Schweizer Publizist und Autor Wahres politisches Mitspracherecht „Die Schweizer müssen eines verstehen: Die Bosse in Brüssel verachten euch. Die Bosse in Brüssel hassen die Schweiz. Sie wollen sie zum Verschwinden bringen. Sie beweist, dass es einem außerhalb der EU sehr gut gehen kann. Das passt Brüssel nicht. Leider war die Schweizer Regierung zuletzt schwächlich.“ Nigel Farage, EU-Abgeordneter Thürer Gutachten am Volk vorbei lb. Im Auftrag des Bundesrates erstellte der Zürcher Staatsrechtsprofessor Daniel Thürer 2011 ein „Gutachten über mögQuelle: www.ec.europa.eu/ citizens-initiative/public/basic-facts Fortsetzung Seite 2 Ausgabe 59/13 14. September 2013

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