S und G Jahrbuch 2012

Ausgabe 1/12 S&G Hand-Express ss. Philipp Hildebrand, inzwischen zurückgetretener Nationalbank-Präsident der Schweiz, ist Mitglied der G-30, eines von der jüdischen Rockefeller-Stiftung gegründeten internationalen Zirkels der mächtigsten Banker und Industriellen der Welt. Am Gängelband dieser Organisation hat Hildebrand im Jahr 2011 durch riskante Euro-Käufe der Nationalbank 50 Milliarden Schweizer Franken verspekuliert. Daraufhin verursachte er die Verteidigung einer Kursuntergrenze für den Schweizer Franken, was im Falle eines Euro-Zerfalls das Aus für den Schweizer Franken bedeuten dürfte. Alles auf Kosten des Bürgers! Im Dezember 2011 wurde nun enthüllt, dass Hildebrands Frau mit seinem Wissen als Nationalbank-Präsident private Währungsgeschäfte tätigte und somit seine Entscheidungen nutzte, um sich privat zu bereichern. Dies ist ein Verbrechen, für welches jeder durchschnittliche Banker mit bis zu drei Jahren Haft wegen Insiderhandels rechnen müsste. Statt neutral über den Sachverhalt zu berichten, starteten die Massenmedien eine diffuse Imagekampagne für Hildebrand und eine kaltblütige Hetzjagd gegen Nationalrat Christoph Blocher, der den Betrug aufgedeckt hatte. Da die Beweislast jedoch zu erdrückend wurde, musste Hildebrand sein Amt am 9.1.2012 niederlegen. Wann beginnt man wieder den Brandstifter anstelle des Brandanzeigers zur Rechenschaft zu ziehen? Quellen: de.wikipedia.org/wiki/ Group_of_Thirty www.teleblocher.ch/new/archives/108 Immer intensivere Überwachung der Bürger gf. Der Datenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil warnt vor einer Totalüberwachung bei der Fußball-Europameisterschaft. Er kritisierte bei der Vorstellung des Datenschutzberichts einen geplanten Gesichtserkennungsversuch im Karlsruher Stadion sowie das Abgleichen von Personenlisten mit Antiterrordateien. Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen entstehen derzeit etliche ähnliche Forschungsvorhaben. Im EU-Projekt INDECT werden Überwachungskameras, Gesichtserkennung, Software, Drohnen und Online-Recherchen vernetzt. Bei der Fußball-EM 2012 in Polen und in der Ukraine soll diese Totalüberwachung erstmals getestet werden. So etwas wäre in Deutschland verfassungswidrig. Quellen: Nach einem Bericht von Joachim Rüeck, Heilbronner Stimme vom 13.12.2011 www.baden-wuerttemberg.datenschutz. de/lfd/pm/2011/12_12_vorab.pdf Peru verhängt 10-Jahres-Verbot für Gen-Pflanzen pb. Es geht auch anders imUmgang mit Gentechnik. Die Plenarsitzung des peruanischen Kongresses verabschiedete jüngst ein 10-Jahres-Verbot gegen die Einfuhr, den Anbau und die Zucht von gentechnisch veränderten Pflanzen. Anibal Huerta, Präsident der Agrar-Kommission Perus, sah das Verbot als zwingend notwendig an, da eine enorme Gefahr aus der Nutzung der Biotechnologie hervorgeht. Gen-Pflanzen sind für eine Vielzahl von Störungen und Erkrankungen verantwortlich und zerstören die natürliche Vielfalt. Dem sich selbsterhaltenden landwirtschaftlichen System sind vielerorts endlose Felder gentechnisch manipulierter Pflanzen wie Mais und Sojabohnen gewichen. Dem hat Peru nun ein Ende gesetzt. Daran sollten sich die Regierungen hierzulande ein Beispiel nehmen und den Gen-Anbau endlich stoppen! Quelle: http://current.com/technology/ 93529426_perus-congressapproves-10-year-gmo-ban.htm Feige Handyanbieter rs. „Unbedenkliche“ Handystrahlen stimmen bedenklich. Es ist bekannt, dass es eine Lungenkrebs-Art gibt, welche durch Asbest verursacht wird. Doch die Schadenersatzklage der erkrankten Asbest-Patienten wurde jüngst vor Gericht abgewiesen. Grund: Verjährung. Was diese asbestvergifteten Menschen der 80er Jahre heute erfahren, droht den Handynutzern in naher Zukunft. (In der Schweiz gilt die Verjährung bereits nach zehn Jahren!) Netzbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange sowie Handyhersteller Motorola, Apple und Samsung lernen angeblich aus der Asbestgeschichte und sichern sich und ihr Geschäft wohlweislich ab. Sie weigern sich, eine Verjährungsverzichtserklärung zu unterzeichnen, welche ihnen von zwei Haftpflichtrechtsanwälten vorgelegt wurde. Warum wohl? Glauben sie wohl selber nicht an die Unbedenklichkeit ihrer Handystrahlungen, wie sie diese stets anpreisen? Das ist höchst bedenklich!!! Quelle: Dominique Streber: „Strahlung. Feige Handybetreiber“, Zeitschrift „Beobachter“, Ausgabe 24/2011. Quelle: http://blogs.telegraph.co.uk/news/ timstanley/100108943/the-gay-rightsmovement-has-emboldened-americasbestiality-advocates/ Sexuelle Freiheit: Die Zoophilen fordern mehr Rechte für sich wa. Der Britische Historiker Dr. Tim Stanley schrieb am 5.10.2011 in „The Telegraph“ über die heutige Zoophilie. (Zoophilie: Sexuelle Handlungen mit Tieren, bisher bekannt als Sodomie/Bestialität). Der Artikel erwähnt einige konkrete Fälle in der Zoophilie mit Haustieren: Pferde, Delphine, sogar eine Ziege, die während der Handlung erstickte. Die Zoophilen bemühen sich zunehmend, als „sexuelle Minderheit“ anerkannt zu sein. Ihr Ziel: Der Begriff der Ehe darf nicht auf den menschlichen Partner reduziert werden, solange die Partner durch gegenseitige Liebe und eine lebenslängliche Verantwortung füreinander verbunden sind. Diese Argumente der „sexuellen Freiheit“ und die „Sprache der Gleichheit“ nennt der Historiker „perverse Logik“, bizarr und unmoralisch. „Geld hat kein Mutterland. Bankiers sind ohne Patriotismus und Anstand, ihr einziges Ziel ist Gewinn.“ Napoleon „Glücklich, wer mit Verhältnissen zu brechen versteht, ehe sie ihn gebrochen haben.“ Franz v. Liszt „Ursprünglich war auch Kostendämpfung ein Argument für Impfungen, denn Prophylaxe ist ja meist billiger als Therapie. Doch längst sind Impfungen zu einem Kostentreiber im Gesundheitswesen geworden. Das Impfsystem kommt für die Hersteller einer Lizenz zum Gelddrucken gleich. Die selbst im medizinischen Bereich wohl einzigartige Verflechtung von Pharmaindustrie, Wissenschaft und Staat sollte Krankenkassen-Funktionäre und Politiker und erst recht jeden Patienten hellhörig machen.“ Jeder zu impfende Jahrgang (z.B. gegen Gebärmutterhalskrebs) bringt den Hersteller-Kassen die stolze Summe von ca. 150 Millionen Euro ein. sk. Nach einigen gerichtlichen Misserfolgen haben die Verteidiger elterlichen Erziehungsrechts jetzt einen Sieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht Münster (Westfalen) hat Eltern Recht gegeben, die ihr Kind aus religiösen Gründen von einer Filmvorführung mit spiritistischen Inhalten befreien wollten, wozu die Schulleitung sich strikt geweigert hatte. In den letzten Jahren wurden mehrmals in Deutschland Eltern inhaftiert, die aus Glaubensgründen ihre Kinder z.B. nicht an sexualkundlichen Veranstaltungen teilnehmen lassen wollten. Setzen wir uns weiter dafür ein, dass die im Grundgesetz verankerten Rechte wieder zur Geltung kommen! Schlusspunkt ● „Den Kassen über die Runden verhalfen nur stets die Gesunden – mit Horrorprämien zum Dank machen sie die Gesunden nun krank.“ Ivo Sasek Impfungen: Lizenz zum Gelddrucken? Quelle: Originalartikel, Naturarzt – Ihr Gesundheitsratgeber 2/2009 Rechtsprechung statt Inhaftierung Quelle: http://kultur-und-medienonline.blogspot.com/2012/ 01/oberverwaltungsgerichtmunster-schuler.html Die Affäre Hildebrand 4

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